Immobilien und Versicherungsschutz

Da das Gebäude bzw. Wohngebäude selbst in den meisten Fällen den größten Wert darstellt ist das A und O der Abschluss einer Gebäudeversicherung. Bei dieser wird bedacht, welche Geschehnisse zu besonders großen Schäden und einer damit verbundenen Wertminderung führen.

Ein Blitzschlag oder eine Explosion kann ein Feuer mit besonders verheerenden Folgen nach sich ziehen, denn das Gebäude könnte im schlimmsten Fall völlig abbrennen. Bei Unwettern mit Sturm und Hagel entstehen vorrangig Schäden an Dächern. Umstürzende Bäume oder andere vom Sturm getriebene Gegenstände können ebenso auf oder gegen das Gebäude stürzen. Geplatzte Wasserrohre können Kosten entstehen lassen, die oft nicht abzusehen sind und sich teilweise erst nach Monaten ergeben. Nicht immer bleibt es beim durchtränkten Teppich oder nassen Tapeten. Ist das Wasser erst einmal ins Mauerwerk eingedrungen, können spätere Schimmelbildung, aufquellendes Parkett oder ähnliche Erscheinungen als Folgeschäden des Wassereinbruchs bei der Versicherung geltend gemacht werden.

Die Gebäudeversicherung deckt also Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel sowie durch Leitungswasser ab. Bei Abschluss eines Vertrages für eine Wohngebäudeversicherung sollten vorhandene Nebengebäude, wie Stallungen, Garagen usw., konkret angegeben werden, um diese in den Versicherungschutz einzubeziehen.

Wer nun erst den Bau einer Immobilie plant oder in Angriff nimmt, sollte bereits im Vorab bedenken welche Problemen oder Forderungen, die durch eingetretene Schäden auf einen Bauherren zukommen können.

Dies ist durch eine Bauherrenhaftpflicht möglich. Hierbei besteht eine gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und Grundstücksbesitzer.

Kommt es während der Bauphase z. B. durch Diebstahl und Einbruch zu Verlusten oder Beschädigungen bereits montierter Einrichtungen, übernimmt eine Bauleistungsversicherung die so entstandenen Kosten.